Baumfällsaison startet am 01.Oktober

Das Bundesnaturschutzgesetzt gibt eine Ruhezeit vom 29. Februar bis 01. Oktober vor, in der Bäume nicht ohne Sondergenehmigung durch die Naturschutzbehörden gefällt werden dürfen. Ausnahmen sind hier nur möglich, wenn z. B. die Verkehrssicherheit eine Schnittmaßnahme oder die Fällung unbedingt nötig machen. Die Genehmigungen hierfür sind nicht ohne Aufwand zu bekommen. Die Behörden fordern Expertisen …

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